Mindestbestehensgrenzen B2

Mindestbestehensgrenzen B2
Liebe KollegInnen, liebe KandidatInnen,
liebe Freundinnen, liebe Freunde des ÖSD,
das ÖSD Institut Griechenland möchte Sie hiermit informieren, dass sich ab September 2020 auch Griechenland der bereits seit März 2020 weltweit geltenden Regelung bezüglich der Mindestbestehensgrenzen bei B2 anpassen wird. Konkreter bedeutet dies, dass ab September 2020 die Mindestbestehensgrenzen bei den Fertigkeiten Lesen und Hören bei B2 von 7/20 auf 10/20 Punkten, sprich auf 50% erhöht werden. Bei der Fertigkeit Schreiben werden keine Änderungen vorgenommen. Außerdem bleibt die Bestehensgrenze der schriftlichen Prüfung, sprich 42/70 Punkte (60%), sowie auch jene der mündlichen Prüfung, sprich 18/30 Punkte (60%) unverändert.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das ÖSD Team